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Weitere Angebote

In den anderen Kategorien war nichts für dich dabei? Macht nichts, wir haben noch mehr, viel mehr! Hier findest du Weiterbildungen zu verschiedensten Themen, die wir keiner Kategorie zuordnen wollten. Denn: Hier sind Spezialisten gefragt - das macht es vielleicht noch interessanter für dich!

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal für potenzielle Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht einzurichten.