Ziel der Qualifizierungsmaßnahme, ist der Nachweis der Qualifikation und Befähigung, in Betrieben der Industrie die Tätigkeit einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 eigenverantwortlich auszuüben. Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die dort genannten Tätigkeiten ausreichend sind. Die nachfolgend genannten Fähigkeiten und Kenntnisse sind unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften so zu vermitteln, dass der Teilnehmer zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.
Technische Ausbildung Berufserfahrung