Buchführung - eine lästige Pflicht?
Buchführung erscheint immer noch vielen Unternehmern als eine lästige Pflicht. Richtig – darüber hinaus ist sie aber wichtige Grundlage für eine zielgerichtete Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmenstätigkeit.
Sie werden betriebliche Vorfälle in Buchungssätze der doppelten Buchführung umsetzen können. Sie beherrschen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung (GoB): Sie kennen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber Ihnen in diesem Rahmen ermöglicht
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne, oder mit geringen Vorkenntnissen und an Personen, die früher einmal vorhandene Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Der Lehrgang ist nicht geeignet für Arbeitnehmer/innen, die bereits in der Buchhaltung arbeiten, oder erst vor kurzer Zeit eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben.