KI Prompt Engineer (IHK)

Regionaler Zertifikatslehrgang der IHK-Akademie in Ostbayern

Künstliche Intelligenz kann entscheidend sein, wenn sie richtig eingesetzt wird. Der Zertifikatslehrgang „KI Prompt Engineer (IHK)“ bietet die Möglichkeit, präzise und effektive KI-Prompts zu entwickeln, um die Leistung von KI-Modellen zu maximieren. Diese praxisnahe Weiterbildung vermittelt das erforderliche Know-how, um Innovationen voranzutreiben und Unternehmen zukunftssicher zu machen. Die neue KI-Verordnung (KI-VO) der EU verstärkt die Bedeutung von KI-Kompetenz in Unternehmen. Der hybride Zertifikatslehrgang stellt einen wesentlichen Baustein dar, um essenzielles Fachwissen zu erlangen. Künstliche Intelligenz kann als Chance betrachtet werden, um die digitale Transformation in Unternehmen aktiv zu gestalten.

KI Prompt Engineer (IHK)

Regionaler Zertifikatslehrgang der IHK-Akademie in Ostbayern

Lehrgang „KI Prompt Engineer (IHK)“ anfragen: So funktioniert’s

  1. Betätige den Button „Jetzt Termin aussuchen & anfragen“.
  2. Wähle Datum und Ort für deine Weiterbildung aus und betätige den Button „Fortfahren“.
  3. Gib im nächsten Schritt deine persönlichen Daten ein. Wenn du über deinen Arbeitgeber diese Veranstaltung anfragen möchtest, gib bitte die Firmenanschrift als Adresse an.
  4. Nach einem Klick auf „Fortfahren“ kannst du auf der nächsten Seite deine Eingaben final überprüfen.
  5. Schick deine Anmeldung ab, indem du den Button „Unverbindliche Anfrage absenden“ betätigst. Die Anfrage ist unverbindlich und kostet dich in diesem Schritt kein Geld.
  6. Du bekommst eine Bestätigungs-E-Mail von uns, in der deine Anfrage noch einmal wiedergegeben ist.

KI Prompt Engineer (IHK)

Regionaler Zertifikatslehrgang der IHK-Akademie in Ostbayern

Hinweise

  • Die IHK-Weiterbildungen können regional bedingt in Umfang, Methode, Inhalt und Dauer bis zu ± 20% variieren.
  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.