Fachkunde zum Gewässerschutzbeauftragten

Regionaler Zertifikatslehrgang des IHK-Bildungszentrums Dresden gGmbH

Betriebe, die die Genehmigung besitzen, mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag in Gewässer einzuleiten, sind gemäß § 21a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) verpflichtet, mindestens einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz zu bestellen.

Abwässer im Sinne des WHG sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser als auch das von Niederschlägen aus den Bereichen befestigter oder bebauter Flächen abfließende Wasser.

Die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz erwirbt man, indem man sich nach § 21c Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) entsprechende Kenntnisse verschafft und diese fortlaufend den aktuellen Gesetzmäßigkeiten und Entwicklungen anpasst.

Dieser Forderung des Gesetzgebers entspricht vorliegender Fachkundelehrgang.

Gliederung und Inhalte

  • Grundlagen des Gewässerschutzes
  • Rechtsgrundlagen, insbesondere Landesgesetze und Verordnungen
  • Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten in Sachsen
  • Verwaltungsvollzug abwasserrechtlicher Genehmigungsverfahren anhand praktischer Beispiele
  • Verfahrenstechniken zur Abwasserreinigung
  • Eigenschaften, Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Analytisches Praktikum zur Durchführung einfacher Abwasserkontrollen
  • Möglichkeiten für einen ökonomischen Wassereinsatz/-verbrauch
  • Betriebsbeauftragter – Rechte und Pflichten

Zielgruppe

Mitarbeiter der Unternehmen, die mit Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere des Gewässerschutzes, betraut sind bzw. in diesem Bereich Verantwortung tragen

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Lehrgang „Fachkunde zum Gewässerschutzbeauftragten“ anfragen: So funktioniert’s

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  4. Nach einem Klick auf „Fortfahren“ kannst du auf der nächsten Seite deine Eingaben final überprüfen.
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Hinweise

  • Die IHK-Weiterbildungen können regional bedingt in Umfang, Methode, Inhalt und Dauer bis zu ± 20% variieren.
  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.