Der Datenschutz hat einen immer größeren Stellenwert in der unternehmerischen Praxis. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz von Rechten und Freiheiten von Betroffenen. Sie verlangt umfassende Dokumentation und deren regelmäßige Prüfung im Sinne eines Datenschutz-Management-Systems. Zur Unterstützung der Geschäftsleitung hat jedes Unternehmen, in dem in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Kunden, Interessenten) beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften kann durch Bußgelder mit bis zu 20 Mio. EUR oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Der Lehrgang ist in 2 Teile geteilt:
Im Teil 1 wird die Datenschutzgesetzgebung verständlich vorgestellt. Mustertexte und Formulare sollen helfen, die Datenschutzanforderungen mit akzeptablem Aufwand im Unternehmen umzusetzen.
Der Teil 2 beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS), dem Beschäftigtendatenschutz und mit Telegesetzen, Homepages und mobiler Datenverarbeitung. Dieser Teil ist auch gut geeignet, weitere eigene Fragen einzubringen und Lösungswege zu diskutieren.
Bei erfolgreicher Teilnahme an Teil 1 und Teil 2 sowie bestandenem Abschlusstest erhalten Sie ein Lehrgangszertifikat zum Nachweis Ihrer Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO.
Gliederung und Inhalte
Teil 1:
Einführung in das Datenschutzrecht
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Datenschutzrecht in der EU, Deutschland und in Sachsen
- Datenschutzregeln in Behörden und Unternehmen
- Weitere datenschutzrechtlich relevante Rechtsvorschriften
Das Datenschutzrecht in Unternehmen und Einrichtungen
- Die DSGVO, das BDSG und ihre Regeln
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung
- Benennung des/der Datenschutzbeauftragten
- Rechte der Betroffenen (Mitarbeiter, Kunden, Interessenten)
- Umfassende Informationsrechte und -pflichten
- Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Datenübermittlung an Dritte
- Datenverarbeitung im Drittland
- Datenschutzgerechtes Direktmarketing
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Zulässigkeitsprüfung / Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgeabschätzung
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Mitarbeiterschulung und Datenschutzverpflichtung
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Beratung der Geschäftsführung, Tätigkeitsberichte
Datenschutzkontrolle
- Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten
- Rechte und Prüfungen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Buß- und Strafvorschriften
Datensicherheit
- Anforderungen an die Datensicherheit
Teil 2:
Arbeitnehmerdatenschutz
- Regelungen nach BDSG
- Verhältnis von Betriebsverfassungsgesetz und Datenschutz
- Kontrolle der Personaldatenverarbeitung
- Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen
- Betriebliche Regelungen, den Arbeitnehmerdatenschutz betreffend
Weitere datenschutzrechtliche Vorschriften
- Datenschutzregelungen und moderne Informationstechnologien
- Datenschutz in der Telekommunikation – Speicherung von Verbindungsdaten – private und geschäftliche Nutzung des Telefons und deren Auswertung
- „Telegesetze“ und deren Auswirkung auf das Unternehmen
- Homepage, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung, Zulässigkeit der Prüfung von E-Mail, Internet-Nutzung oder EDV-Nutzung im Unternehmen – Weiterleitung von Mails oder Einsicht in Postfächer
Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS)
- Datenschutz-Policy
- Datenschutz-Richtlinien / Regelungen nach DSGVO und BDSG
- Prüfung der Aktualität
Abschlusstest
Voraussetzungen
keine Vorkenntnisse notwendig
Zielgruppe
- verantwortliche Mitarbeiter
- neu zu bestellende Datenschutzbeauftragte und neu bestellte Datenschutzbeauftragte