Experte für Insolvenz- und Sanierungsverfahren (IHK)

Ein neuer bundeseinheitlicher IHK-Zertifikatslehrgang greift ein immer wieder aktuelles Thema auf, das Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Rund 3.000 Insolvenzverwaltern standen im Jahr 2022 in Deutschland 105.529 gemeldete Insolvenzen gegenüber. Die erforderliche Einarbeitung in komplexe Themengebiete, eine fehlende bundeseinheitliche Qualifizierung und ein hoher Fachkräftebedarf stellen die Verwalterkanzleien dabei vor besondere Herausforderungen.

Insolvenzrecht ist Wirtschaftsrecht.

Ein gut funktionierendes Insolvenzrecht stützt die Wirtschaft, indem es

  • die Unternehmen, die marktfähig sind, durch Schuldenschnitt überlebensfähig macht und damit die Chance auf eine langfristige und nachhaltige Sanierung nutzt;
  • die Unternehmen „auf- und wegräumt“, welche nicht (mehr) marktfähig ist, und damit Ressourcen frei macht;
  • für die Gläubiger auf diese Weise die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung realisiert;
  • die Verbraucher und vormals Selbstständigen durch das Verfahren begleitet, um die Restschuldbefreiung für diese Betroffenen zu realisieren.

Diese Aufgaben bringen für die Mitarbeitenden in einer Insolvenzkanzlei fachliche und menschliche Herausforderungen mit sich.

Fachlich besteht die Herausforderung darin, dass Insolvenzverfahren quasi in jedem Wirtschaftszweig auftreten und damit mit jeder neuen Branche neue Kenntnisse erforderlich werden, die sich die Mitarbeitenden in kurzer Zeit aneignen müssen.

Menschlich besteht die Herausforderung darin, dass häufig ein großer Zeitdruck herrscht, der eine organisierte Herangehensweise voraussetzt – in Kombination mit der Notwendigkeit, eigene Ideen für eine bestmögliche Lösung einbringen zu müssen, ohne sich selbst dabei zu überfordern.

Gleichzeitig sind die Betroffenen – seien es die Schuldner/Geschäftsführer oder die Gläubiger (u. a. Arbeitnehmende der insolventen Unternehmen), emotional sehr angespannt, weil niemand diese Krise will und die hiermit verbundenen Chancen zu Beginn eines Verfahrens sieht.

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Gesamtvollstreckungsverfahren mit dem Ziel, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen. Dem redlichen Schuldner wird die Möglichkeit eröffnet, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Dieses Verfahren findet auf die wirtschaftlichen Verhältnisse sowohl eines Unternehmens als auch natürlicher Personen Anwendung.

Die Insolvenzverwaltung umfasst ein großes Spektrum an komplexen Tätigkeiten. Hierbei ist jede Unternehmensinsolvenz differenziert zu betrachten. Auch wenn der Ablauf nach einem immer gleichen Prozess zu erfolgen hat: Jeder Fall ist individuell. Der Bereich der Verbraucherinsolvenz ist stark geprägt vom Massengeschäft, in dem neben den Routinetätigkeiten immer auch besondere juristische Aufgaben zu bearbeiten sind.

Das zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachwissen ist enorm und erstreckt sich im Bereich der Unternehmensinsolvenz neben betriebswirtschaftlichem Wissen auch auf die genaue Kenntnis diverser Gesetze. Zusätzlich benötigt die Arbeit mit Menschen in herausfordernden Situationen Empathie und Geduld, aber auch Durchsetzungskraft.

Der Themenbereich Insolvenz steht im direkten Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation eines Landes. Der hohe Einfluss der Wirtschaft auf die Entwicklung der Insolvenzzahlen sowie der bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens entstehende starke positive Einfluss auf die deutsche Konjunktur führen zu einer wechselseitigen Beeinflussung.

Eine Unternehmensinsolvenz kann häufig zum Erhalt von Arbeitsplätzen und der Wirtschaftstätigkeit sowie auch der Modernisierung und dem Chancenerhalt von innovativen Ideen genutzt werden. Gleich¬falls setzt die Unternehmensinsolvenz im Fall des Scheiterns des alten Geschäftsmodells Ressourcen frei, sei es im Bereich der Ideen, der Mitarbeitenden, die dann andere Tätigkeiten in wirtschaftlich erfolgreicheren Bereichen aufnehmen können als auch das Freiziehen von Anlagegütern für wirtschaftlich erfolgreichere Unternehmen. Hier findet insoweit eine Marktbereinigung statt, die dafür sorgt, dass keine wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen mit versteckt insolventen Unter¬nehmen Geschäfte machen, die sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen können.

Im Bereich der Verbraucherinsolvenzen führt die Erwerbsobliegenheit des Schuldners dazu, dass einerseits die finanzielle Belastung „seiner“ am Verfahren beteiligter beteiligten Gläubiger durch eine quotale Befriedigung sinkt und andererseits die Kaufkraft des Schuldners nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder hergestellt wird. Ganz abgesehen davon, dass der durch das Verfahren rehabilitierte Schuldner etwas für seine Gesundheit tut. Denn nicht abbaubare Schulden machen krank.

Der Bedarf an qualifiziertem Personal im Bereich der Insolvenzverwaltung ist hoch. Laut statistischer Auswertung wurden in Deutschland im Jahr 2023 genau 122.514 Insolvenzen gemeldet. Diese wurden von insgesamt 3.074 Insolvenzverwaltern und rund 800 Verwalterkanzleien bearbeitet. Diese Kanzlei haben gem. Stand März 2023 einen Bedarf an rund 10.000 Insolvenzsachbearbeiterstellen, die unbesetzt sind.

Nutzen für die Unternehmen

Im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts existiert keine staatlich anerkannte Ausbildung. Eine umfangreiche Einarbeitung von Mitarbeitenden ist somit für den Erfolg einer Insolvenzkanzlei unerlässlich.

Aufgrund der Komplexität der zu vermittelnden Kenntnisse beansprucht die Einarbeitung eines jeden Mitarbeitenden einen langen Zeitraum. Nach dieser Einarbeitungsphase steht dann aber nicht sicher fest, ob der Mitarbeitende fachlich und menschlich auch Freude an einer solchen Tätigkeit mittelfristig bzw. dauerhaft entwickeln kann.

Durch den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel ist die Wettbewerbssituation zudem enorm hoch. Der Ausstieg eines qualifizierten Mitarbeitenden aus dem Unternehmen bedeutet einen erheblichen finanziellen Verlust für die Insolvenzkanzleien.

Die Fortbildung zum Experten für Insolvenz- und Sanierungsverfahren führt somit zu einer deutlichen Entlastung der Kanzleien und ermöglicht es ihnen zugleich, interessierte Fachkräfte zu fördern. Zusätzlich wird durch das Angebot zur Fortbildung die Arbeitgeberattraktivität kraft Bekanntgabe der vielschichtigen und interessanten Arbeitsvorgänge innerhalb einer Insolvenzkanzlei gesteigert.

Nutzen für die Teilnehmenden

Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung profitieren die Teilnehmenden in hohem Maße von den attestierten Kenntnissen und Fähigkeiten im Insolvenzbereich. Für sie bedeutet das Zertifikat einerseits, dass sie sich intern in der Insolvenzkanzlei, die ihnen die Fortbildung ermöglicht, bessere Aufstiegsmöglichkeiten sichern. Andererseits sind sie in der Lage, durch das Zertifikat in anderen Insolvenzkanzleien unmittelbar mit eigenem Bereich fachlich eingesetzt zu werden, was dem Zertifikatsinhaber zügiger ein höheres Gehalt und der Insolvenzkanzlei ein schnelleres und erfolgreiches Arbeiten sichert. Aufgrund der fehlenden staatlichen Ausbildungsmöglichkeit und der hieraus bereits dargestellten Problematik für die Insolvenzkanzleien ergibt sich eine hohe Nachfrage an qualifizierten Insolvenzsachbearbeitern. Eine erfolgreiche Absolvierung der Fortbildung und der Erhalt des hiermit verbundenen Zertifikats bieten den Teilnehmenden somit sehr gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Weiterhin eröffnet die Fortbildung auch für kommenden Generationen die Möglichkeit, sich breit und intensiv aufzustellen, ohne zu sehr auf das jeweilige Fachgebiet festgelegt zu sein. Dies erscheint nach heutiger Einschätzung ein wichtiger Faktor bei der Betrachtung der Diversität der Generationen. Mit dem erworbenen Wissen erweitert jeder Absolvent seinen fachlichen Horizont, da das erworbene Wissen nicht nur insolvenzspezifisch eingesetzt werden kann.

Die Fortbildung zum Experten für Insolvenz- und Sanierungsverfahren fördert nicht nur fachliche Kenntnisse, die Absolventen erhalten zudem hilfreiche Impulse zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit sowie wertvolle Anregungen für die Organisation der eigenen Arbeitsweise.

Zielsetzung

Ziel des Zertifikatslehrgangs ist sowohl die Förderung jedes einzelnen Teilnehmenden als auch der entsendenden Insolvenzkanzlei. Sie dient damit dem gesamten deutschen Wirtschaftssystem. Gesellschaftspolitisch und gesamtwirtschaftlich betrachtet fördert dieser Lehrgang sowohl den einzelnen Menschen als auch die jeweilige Insolvenzkanzlei und damit die Wirtschaft im Ganzen.

Im Rahmen der Fortbildung zum Experten für Insolvenz- und Sanierungsrecht werden vielschichtige Kenntnisse vermittelt.

Die Absolventen erhalten neben insolvenzspezifischen Kenntnissen zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens ebenso umfassende Kenntnisse zur Organisation und Arbeitsweise einer Insolvenzkanzlei.

Die Etablierung eines erfolgreichen Qualitätsmanagementsystems (QMS) stellt einen hohen Nutzen für die Organisation dar und dient der Sicherstellung von hochwertigen Arbeitsergebnissen. Im Rahmen der Fortbildung erhalten die Absolventen Einsicht in die Führung eines QMS und erlernen dessen Bedeutung für das Massengeschäft.

Hinsichtlich der voranschreitenden Digitalisierung nimmt die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften auch im Rahmen der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens eine immer größere Bedeutung ein. Die Fortbildung vermittelt Wissen zur DSGVO und zu datenschutzkonformen Arbeitsprozessen.

Zudem erfordert die Abwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen ein großes Expertenwissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Die Fortbildung zum Experten für Insolvenz- und Sanierungsrecht bringt somit Know-how in diesen Bereichen und damit eine Steigerung des persönlichen Wissenshorizonts mit sich.

Die auftretenden Besonderheiten im Kontext eines Insolvenzverfahrens erfordern einen hohen Grad an Organisationsfähigkeit. Ein erfolgreiches Zeitmanagement sowie eine ausgeprägte Resilienzfähigkeit tragen enorm zu einem produktiven und positiven Arbeitsalltag bei. Daher steht im Rahmen der Fortbildung auch der Mensch im Fokus, denn nur motivierte und mit der Arbeit zufriedene Mitarbeitende führen eine Insolvenzkanzlei zum Erfolg.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Menschen, die eine Ausbildung (mindestens zwei Jahre) oder ein Studium erfolgreich absolviert haben. Vorkenntnisse im rechtlichen Bereich sind dienlich, aber keine zwingende Voraussetzung. Vielmehr sind eine hohe Bereitschaft und Interesse, sich in das Themengebiet Insolvenz einzuarbeiten, von Vorteil.

Ein hohes Engagement, Sorgfalt, eine ausgeprägte Teamfähigkeit und eine selbstständige Arbeitsweise runden das Profil ab.

Experte für Insolvenz- und Sanierungsverfahren (IHK)

Ein neuer bundeseinheitlicher IHK-Zertifikatslehrgang greift ein immer wieder aktuelles Thema auf, das Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Rund 3.000 Insolvenzverwaltern standen im Jahr 2022 in Deutschland 105.529 gemeldete Insolvenzen gegenüber. Die erforderliche Einarbeitung in komplexe Themengebiete, eine fehlende bundeseinheitliche Qualifizierung und ein hoher Fachkräftebedarf stellen die Verwalterkanzleien dabei vor besondere Herausforderungen.

Lehrgang „Experte für Insolvenz- und Sanierungsverfahren (IHK)“ anfragen: So funktioniert’s

  1. Betätige den Button „Jetzt Termin aussuchen & anfragen“.
  2. Wähle Datum und Ort für deine Weiterbildung aus und betätige den Button „Fortfahren“.
  3. Gib im nächsten Schritt deine persönlichen Daten ein. Wenn du über deinen Arbeitgeber diese Veranstaltung anfragen möchtest, gib bitte die Firmenanschrift als Adresse an.
  4. Nach einem Klick auf „Fortfahren“ kannst du auf der nächsten Seite deine Eingaben final überprüfen.
  5. Schick deine Anmeldung ab, indem du den Button „Unverbindliche Anfrage absenden“ betätigst. Die Anfrage ist unverbindlich und kostet dich in diesem Schritt kein Geld.
  6. Du bekommst eine Bestätigungs-E-Mail von uns, in der deine Anfrage noch einmal wiedergegeben ist.

Experte für Insolvenz- und Sanierungsverfahren (IHK)

Ein neuer bundeseinheitlicher IHK-Zertifikatslehrgang greift ein immer wieder aktuelles Thema auf, das Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Rund 3.000 Insolvenzverwaltern standen im Jahr 2022 in Deutschland 105.529 gemeldete Insolvenzen gegenüber. Die erforderliche Einarbeitung in komplexe Themengebiete, eine fehlende bundeseinheitliche Qualifizierung und ein hoher Fachkräftebedarf stellen die Verwalterkanzleien dabei vor besondere Herausforderungen.

Hinweise

  • Die IHK-Weiterbildungen können regional bedingt in Umfang, Methode, Inhalt und Dauer bis zu ± 20% variieren.