Elektrofachkraft (IHK) für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 §2 Abs. 3 (Industrie)

Regionaler Präsenz-Zertifikatslehrgang der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Beschreibung

Dieser Lehrgang ist konzipiert für Fachkräfte in der Industrie, die Instandhaltungsaufgaben im Betrieb wahrzunehmen haben bzw. wahrnehmen sollen oder im Kundendienst/Service tätig sind und wegen fehlenden Abschlusses in einem Elektroberuf nicht als Elektrofachkräfte im Sinne der DGUV Vorschrift 3 in ihrem Aufgabenfeld einsetzbar sind.

Im Lehrgang “Elektrofachkraft – IHK für festgelegte Tätigkeiten” werden fachtheoretische und fachpraktische Qualifikationen in der Elektrotechnik vermittelt, damit der Teilnehmer befähigt und berechtigt ist, nach der anschließend notwendigen betrieblichen Weiterbildung und Zertifizierung, die betriebsspezifisch festgelegten Tätigkeiten als Elektrofachkraft weitgehend eigenverantwortlich durchzuführen.

Zielgruppe

Facharbeiter, in einem Metallberuf (z.B. Maschinenschlosser, Industriemechaniker), die in der Fertigung oder Instandhaltung eingesetzt sind und zusätzlich zur Mechanik auch die Elektrik der ihnen zugewiesenen Produktionsanlagen oder Betriebseinrichtungen betreuen sollen (z.B. innerhalb von Arbeitsgruppen).

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Bestellung durch das Unternehmen als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Inhalte

Theorie

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Stromkreisgesetze
  • Elektrische Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad
  • Magnetismus
  • Elektrisches Feld und Kondensator
  • Bauelemente der Elektronik
  • Wechselstromtechnik
  • Drehstromtechnik
  • Elektrische Messtechnik
  • Analogtechnik
  • Transformatoren
  • Elektrische Maschinen und Induktionsmotoren
  • Elektrische Betriebsmittel der Steuerungstechnik
  • Zusammenhänge der Sensorik, Prozessorik, Aktorik
  • Kontaktlose Steuerungstechnik, Digitaltechnik
  • Sicherheitstechnik Praxis
  • Messübung zu allen theoretischen Teilen

Betriebspraxis

Elektrofachkraft (IHK) für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 §2 Abs. 3 (Industrie)

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Hinweise

  • Die IHK-Weiterbildungen können regional bedingt in Umfang, Methode, Inhalt und Dauer bis zu ± 20% variieren.