Qualifizieren Sie sich zum/zur Brandschutzbeauftragten (IHK)!
In der Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse zum/zur Brandschutzbeauftragten (IHK) vermittelt. Die Schulung erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben der DGUV sowie die Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines/einer Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuüben. Dazu gehört es unter anderem, die jeweilige Brandschutzordnung aufzustellen und zu aktualisieren sowie an betriebliche oder bauliche Veränderungen anzupassen. Brandschutzbeauftragte arbeiten einerseits eigenverantwortlich, andererseits konstruktiv und problemlösend mit allen relevanten Personen und Institutionen zusammen.
Das Ziel
Der/Die Brandschutzbeauftragte (IHK) ist Fachkraft für die mobile und stationäre Brandschutz- und Sicherheitstechnik, die Inbetriebnahme, die Bedienung und den Betrieb der jeweiligen brandschutztechnischen Einrichtungen und Anlagen, einschließlich Entsorgung, brandschutztechnischer Dienstleistungen und Energieeffizienz.
Der/Die Brandschutzbeauftragte (IHK) arbeitet fachlich, methodisch und personell eng mit Betreibern, Auftraggebern, Herstellern und Errichtern der brandschutztechnischen Gewerke und sonstigen Dienstleistern zusammen.
Die Zielgruppe
Der IHK-Zertifikatslehrgang wendet sich an Fortbildungswillige, die sich für Brandschutz interessieren und über eine gewerblich-technische Berufsausbildung oder mehrjährige, einschlägige Berufspraxis verfügen.
Dies können Beschäftigte, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, Beschäftigte mit Hemmnissen oder Arbeitssuchende sein.
Nutzen für Unternehmen und Teilnehmende
Unterschiedliche Gesetze und behördliche Vorgaben verpflichten alle Unternehmen dazu, die geltenden Brandschutzvorgaben umzusetzen, zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, mehrere daraus abgeleitete Verordnungen, autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften, baugesetzliche Vorgaben sowie privatrechtliche Vorgaben von Feuerversicherungen. Hierzu kann externe Unterstützung genutzt werden oder die Position eines/einer Brandschutzbeauftragten wird eingerichtet. In jedem Fall müssen die Vorschriften umgesetzt werden.
Sie erwerben Fachkenntnisse in allen wichtigen Bereichen des betrieblichen Brandschutzes und können in Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kompetent beraten.