Es geht los: Ab 2025 müssen die ersten Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einreichen. Zunächst betrifft dies große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den folgenden Jahren werden schrittweise weitere große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende, 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme) sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einbezogen.
Neben der CSRD sind Unternehmen auch von der EU-Taxonomie oder dem Lieferkettengesetz betroffen bzw. werden aufgefordert, an Unternehmen, welche vom CSRD betroffen sind, zu berichten. Um den Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Regularien zu behalten, ist es hilfreich, einen Mitarbeitenden im Unternehmen für die Koordination der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu benennen. Diese Person überwacht die Einhaltung der Pflichten und unterstützt zusätzliche Nachhaltigkeitsinitiativen im Unternehmen.
Ziel dieses Qualifizierungsangebots ist es, die Teilnehmenden gezielt auf die Steuerung und Koordination der komplexen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Kursinhalte umfassen u. a. die theoretischen Grundlagen der Nachhaltigkeit, einen umfassenden Überblick über die einschlägigen regulatorischen Rahmenbedingungen (CSRD, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Lieferkettengesetz, EU-Taxonomie), die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS, die Module der ESRS sowie die Bilanzierung von Unternehmenstreibhausgasen. Darüber hinaus werden Best-Practice-Beispiele aus der Unternehmenspraxis vorgestellt und diskutiert, um den Praxistransfer zu erleichtern.