Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal für potenzielle Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben – bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen.
Der IHK-Online-Sprint erläutert in drei Terminen à 60 Minuten das Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, wie eine Meldestelle im Unternehmen rechtskonform implementiert werden kann. Durch Fallbeispiele lernen Sie außerdem, wie Ihr Unternehmen mit eingehenden Hinweisen in der Praxis ordnungsgemäß verfährt.
Bitte beachten Sie: Die Qualifizierung erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
- Inhalte und Intentionen des Hinweisgeberschutzgesetzes verstehen
- die interne Meldestelle einrichten und in der Belegschaft bekannt machen
- eine/einen Beauftragte/Beauftragten der Meldestelle ernennen
- im Fall der Fälle richtig agieren
Gesetzlicher Rahmen und Rechtspflichten aus dem HinschG
- Übersicht über die Inhalte und Intentionen
- rechtliche Pflichten gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
- organisatorische Herausforderungen
- praktische Implementierung der Meldestelle
Hinweisgebersystem im Compliance Management
- Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen
- Hürden für Hinweisgebende senken
- Beispiele für eine erfolgreiche Implementierung
Praktisches Hinweisgebermanagement
- praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss