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Wer ernennt den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfolgt durch die Geschäftsleitung. Zudem muss die Ernennung der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden (Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen).