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Braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Ja, man ist zu einem Datenschutzbeauftragten verpflichtet, sobald im Unternehmen mindestens zehn Personen regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten bearbeiten. Dennoch empfiehlt sich auch kleineren Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, um im Streitfall effizienter die korrekte und rechtskonforme Handhabung der Datenverarbeitung nachweisen zu können.