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Betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab wann?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist laut DSGVO und BDSG vorgeschrieben, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und mindestens 20 Personen ständig mit dem Umgang oder der Bearbeitung dieser Daten befasst sind.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nötig, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Dies ist der Fall bei der geschäftsmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder der Verarbeitung besonderer risikobehafteter Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten (Quelle: Datenschutzpraxis).