Dieser Lehrgang ist konzipiert für Fachkräfte in der Industrie, die Instandhaltungsaufgaben im Betrieb wahrzunehmen haben bzw. wahrnehmen sollen oder im Kundendienst/Service tätig sind und wegen fehlenden Abschlusses in einem Elektroberuf nicht als Elektrofachkräfte im Sinne der DGUV Vorschrift 3 in ihrem Aufgabenfeld einsetzbar sind.
Im Lehrgang “Elektrofachkraft - IHK für festgelegte Tätigkeiten” werden fachtheoretische und fachpraktische Qualifikationen in der Elektrotechnik vermittelt, damit der Teilnehmer befähigt und berechtigt ist, nach der anschließend notwendigen betrieblichen Weiterbildung und Zertifizierung, die betriebsspezifisch festgelegten Tätigkeiten als Elektrofachkraft weitgehend eigenverantwortlich durchzuführen.
Facharbeiter, in einem Metallberuf (z.B. Maschinenschlosser, Industriemechaniker), die in der Fertigung oder Instandhaltung eingesetzt sind und zusätzlich zur Mechanik auch die Elektrik der ihnen zugewiesenen Produktionsanlagen oder Betriebseinrichtungen betreuen sollen (z.B. innerhalb von Arbeitsgruppen).
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Bestellung durch das Unternehmen als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.